AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Illustrations- und Kunstaufträge
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge an Jules Portobello, Julia Haider im Rahmen von:
- **Illustrationsdienstleistungen** (z. B. Editorial, Werbung, Branding, etc.)
- **individuell angefertigten Kunstwerken** (z. B. Originalaufträge nach Kundenwunsch)
Die Auftraggeber*innen können sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen sein. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
2. Leistungen
Die Illustratorin erstellt individuelle Illustrationen und Kunstaufträge gemäß Briefing. Details wie Umfang, Stil, Termine und Entgelt werden projektbezogen schriftlich vereinbart.
3. Nutzungsrechte, Eigentum und Eigenwerbung
(1) Eigentum und Übertragung
Die Eigentumsrechte an den physischen Werken (z. B. Originalgemälden, Werkzeichnungen, Modellen) gehen mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
Entwürfe, Skizzen und Werkzeichnungen bleiben Eigentum der Künstlerin und sind auf Verlangen unbeschädigt und auf Kosten des Auftraggebers zurückzugeben.
(2) Nutzungsrechte
Soweit vereinbart, werden dem Auftraggeber ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte an den Werkzeichnungen eingeräumt.
Für Originalkunstwerke (Unikate) werden keine Nutzungsrechte übertragen, da diese als Einzelstücke verkauft werden. Nutzungsrechte für Illustrationen gelten nur im vereinbarten Umfang sowie für die vereinbarte Dauer und Region. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Künstlerin und ist gesondert zu vergüten.
(3) Urheberrecht und Bearbeitung
Die Urheberrechte verbleiben bei der Künstlerin. Änderungen, Bearbeitungen oder sonstige Veränderungen an den Werken dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vorgenommen werden.
(4) Eigenwerbung
Die Künstlerin ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werke (einschließlich Fotos und digitale Reproduktionen) für eigene Werbezwecke, wie Portfolio, Website, Ausstellungen oder Social Media, zu nutzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Signatur und Namensnennung
Die Künstlerin hat das Recht, ihre Werke zu signieren und als Urheberin genannt zu werden.
(6) Rückgabe und Schadensersatz
Sollten Entwürfe, Skizzen oder Werkstücke von der Künstlerin auf Verlangen zurückgefordert werden, sind diese unbeschädigt und auf Kosten des Auftraggebers zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber in Höhe der vereinbarten Vergütung.
4. Entwurf und Freigabe
Bei Illustrationsaufträgen erhält der/die Auftraggeber*in vor Fertigstellung des finalen Werks einen Entwurf zur Prüfung. Änderungswünsche in angemessenem Umfang (z. B. Farbton, kleine Details) sind im vereinbarten Preis enthalten. Weitergehende Korrekturschleifen oder konzeptionelle Änderungen werden gesondert berechnet.
Bei künstlerischen Auftragsarbeiten (z. B. Gemälde) erfolgt die Ausführung intuitiv und ohne Vorab-Entwürfe oder Skizzen. Absprachen zu Stil, Farben oder Format werden im Vorfeld getroffen, das Werk selbst entsteht jedoch frei künstlerisch. Ein Anspruch auf Korrekturen oder Rückgabe besteht nach Beginn der Ausführung nicht.
5. Vergütung
(1) Alle Leistungen, die im Rahmen eines Auftrags erbracht werden – darunter Präsentationen, Entwürfe, Skizzen, Illustrationen oder Werkzeichnungen – sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Vergütung setzt sich regelmäßig aus folgenden Bestandteilen zusammen:
a) Entwurfsvergütung
b) Werkzeichnungsvergütung (Reinzeichnung / finale Ausführung)
c) Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, sofern vereinbart
(3) Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, wird eine vereinbarte oder gezahlte Gesamtsumme wie folgt auf die Vergütungsbestandteile aufgeteilt:
30 % für die Entwurfsvergütung
30 % für die Werkzeichnungsvergütung
40 % für die Nutzungsrechte
(4) Wird keine Nutzung der Arbeit vereinbart oder eingeräumt (z. B. bei reinen Entwürfen oder Studien), entfällt die Vergütung für Nutzungsrechte. In diesem Fall gilt:
50 % für die Entwurfsvergütung
50 % für die Werkzeichnungsvergütung
(5) Die Vergütung für eingeräumte Nutzungsrechte ist unabhängig davon fällig, ob der Auftraggeber die Arbeit tatsächlich veröffentlicht oder nutzt.
(6) Vorschläge, Feedback oder andere Beiträge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(7) Die Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern die Künstlerin der Künstlersozialkasse unterliegt, ist zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Künstlersozialabgabe durch den Auftraggeber zu tragen.
5. Zahlungsbedingungen und Lieferzeit
- a) Originalkunst / Kunstaufträge (Einzelanfertigungen auf Bestellung)
(1) Bei individuell angefertigten Kunstwerken (z. B. intuitive Auftragsmalerei, Portraits, Originale nach Kundenwunsch) ist der Gesamtbetrag im Voraus, spätestens bei Auftragserteilung, zu zahlen.
(2) Da es sich um künstlerische Einzelanfertigungen handelt, richtet sich die Lieferzeit nach Art und Umfang des Werkes. Die Fertigungsdauer wird individuell vereinbart und kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Ein fester Liefertermin wird auf Anfrage oder im Auftragsverlauf mitgeteilt.
(3) Eine Rückerstattung ist bei bereits begonnener oder abgeschlossener Arbeit ausgeschlossen – es sei denn, es liegt ein nachweislicher Mangel vor.
- b) Illustrationsaufträge (gewerblich oder privat)
(1) Illustrationsaufträge sind individuell angefertigte Arbeiten und werden pauschal oder aufwandsbezogen vergütet. Die Vergütung umfasst in der Regel:
die Entwurfsvergütung,
die Werkzeichnungsvergütung sowie ggf.
die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten, sofern vereinbart.
(2) Die Zahlung erfolgt in drei Raten:
1/3 der Gesamtvergütung ist sofort bei Auftragserteilung fällig,
1/3 bei Fertigstellung von ca. 50 % der Arbeit,
1/3 bei Ablieferung der finalen Illustration.
(3) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber behält sich die Illustratorin das Recht vor, bereits geleistete Arbeit entsprechend abzurechnen. Die bis dahin fälligen Teilzahlungen bleiben bestehen. Im Übrigen gilt § 648 BGB (Kündigung durch den Besteller).
(4) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt der entsprechende Anteil an der Vergütung. Die verbleibende Vergütung verteilt sich dann zu gleichen Teilen auf Entwurf und Werkzeichnung.
(5) Alle Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die ggf. anfallende Künstlersozialabgabeträgt der Auftraggeber.
6. Fremdleistungen
Falls externe Dienstleister (z. B. Druckereien) beauftragt werden, erfolgt dies in Absprache. Zusatzkosten werden dem/der Auftraggeber*in weiterberechnet.
7. Lieferung und Termine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart. Bei unverschuldeten Verzögerungen (z. B. Krankheit) verlängern sich Fristen angemessen.
8. Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator, Auftragsmaler Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auf- traggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach- erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrüber- gang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechts- grund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service- Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer- viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der recht- lichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag- geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu er- setzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebe- nenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran- gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit- arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
9. Referenznutzung
Die Illustratorin, Auftragsarbeiterin darf erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media) veröffentlichen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform- erfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.